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   RG, 06.10.1926 - V 108/26   

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https://dejure.org/1926,43
RG, 06.10.1926 - V 108/26 (https://dejure.org/1926,43)
RG, Entscheidung vom 06.10.1926 - V 108/26 (https://dejure.org/1926,43)
RG, Entscheidung vom 06. Oktober 1926 - V 108/26 (https://dejure.org/1926,43)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wird die Auflassungsvollmacht, die in einem wegen unrichtiger Angabe des Kaufpreises nichtigen Grundstücks-Kaufvertrag erteilt ist, von der Richtigkeit des Kaufvertrags mitergriffen? 2. Kann eine solche Vollmacht von vornherein auf die Zeit nach dem Tode des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 114, 351
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 15.06.2015 - 34 Wx 513/13

    Grundbuchbewilligung eines Gesellschafters aufgrund transmortaler Vollmacht

    Hier konnte der Beteiligte zu 1 im eigenen Namen sowie wirksam für den Gesellschaftsanteil des Erblassers aufgrund transmortaler Vollmacht (§ 167 BGB; Senat vom 15.11.2011, 34 Wx 388/11 = ZEV 2012, 376; OLG Frankfurt FamRZ 2012, 155; siehe Palandt/Weidlich BGB 74. Aufl. vor § 2197 Rn. 9 f.; Palandt/Ellenberger § 168 Rn. 4) handeln (vgl. RGZ 114, 351/354).
  • OLG München, 21.07.2014 - 34 Wx 259/14

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer Grundstückauflassung aufgrund postmortaler

    Der Eintragung vom 19.3.2014 liegt die rechtsgeschäftliche Auflassung vom 21.1.2014 zugrunde, die auf Veräußererseite mit postmortaler Vollmacht der Erblasserin (§ 167 BGB; siehe Palandt/Weidlich BGB 73. Aufl. § 2197 Rn.9 f.) wirksam für die Erben (vgl. RGZ 114, 351/354) erklärt wurde.
  • KG, 13.06.2003 - 25 U 214/02

    Geschäftsbesorgungsvertrag: Fortbestand der dem Beauftragten erteilten Vollmacht

    Ob der Tod des Vollmachtgebers das Erlöschen einer unter Lebenden erteilten, kausalen Vollmacht zur Folge hat, oder ob ein Fortbestehen über den Tod hinaus bestimmt wurde, ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. RGZ 114, 351, 354).
  • BGH, 06.02.1981 - V ZR 187/79

    Erfordernis einer behördlichen Genehmigung bei einer Auflassung - Anwendbarkeit

    Die in einem zum Schein geschlossenen Kaufvertrag enthaltene Auflassungserklärung wird in der Regel zwecks Durchführung des wirklich gewollten Vertrages abgegeben, so daß insoweit § 139 2. Halbsatz BGB eingreift (vgl. RGZ 103, 295, 302; 104, 102, 296; 114, 351, 353).
  • BGH, 14.07.1970 - V ZR 187/67

    Erteilung einer Vollmacht in einem als Scheingeschäft nichtigen, notariell

    Diese Auffassung ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. RGZ 114, 351, 354).
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